Allgemeine Geschäftsbedingungen - Physiotherapie
AGB - Gesetzlich Versicherte
Pünktlichkeit:
Bitte kommen Sie rechtzeitig (optimalerweise 10 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Rezeptgebühr:
Physiotherapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Im Normalfall ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen, die sich wie folgt zusammensetzt: 10,00€ + 10% des Rezeptwertes. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
Gültigkeitsdauer & Rezeptunterbrechung:
Eine kassenärztliche Verordnung sollte vor dem ersten Termin vorhanden sein und ist zur Zeit bis 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Des weiteren darf sie auch nicht länger als 4 Wochen unterbrochen werden. Achten Sie bitte darauf, dass sich diese Fristen ändern können und abrechnungstechnisch von uns eingehalten werden.
Einverständniserklärung:
Sie erklären sich einverstanden...
- Ihre Unterschrift zu Beginn der Therapie zu leisten.
- aktiv an der Therapie mitzuarbeiten, indem Sie an den regelmäßigen (Eltern-)Sitzungen aktiv teilnehmen und die Empfehlungen des Therapeutenteams umsetzen.
- dass NEXCORE berechtigt ist, mit den Ärzten und Therapeuten, bei denen Sie oder Ihr zu behandelndes Kind in Behandlung sind, sowie mit sonstigen Dritten (Kindertagesstätte, Schule, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, etc.) Kontakt aufzunehmen, um einen sachgerechten Austausch zu ermöglichen.
Patientenaufklärung:
Bei NEXCORE erfolgt die Aufklärung unserer Patienten gemäß § 630e BGB (Patientenrechtegesetz) vor Beginn jeder physiotherapeutischen oder ergotherapeutischen Behandlung. Wir informieren unsere Patienten umfassend, verständlich und rechtzeitig über die Art der geplanten Therapie, deren voraussichtlichen Umfang, die angewandten Methoden und Techniken, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie Behandlungsalternativen. Zudem klären wir über etwaige Kosten auf, insbesondere bei Selbstzahlerleistungen oder privatärztlichen Abrechnungen, um volle Transparenz zu gewährleisten. Unsere Therapeuten stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie fundiert und mit Vertrauen in die Behandlung einwilligen können.
Terminabsage:
Jeder kann einmal verhindert sein. Wir versuchen Ihre Wünsche in der Termingestaltung zu berücksichtigen. Falls Sie einmal verhindert sein sollten, Ihren vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Wir führen unsere Firma im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass für Sie kaum Wartezeiten entstehen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit, etc.) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Da uns fixe Kosten für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen.
AGB - Privat Versicherte
Pünktlichkeit:
Bitte kommen Sie rechtzeitig (optimalerweise 10 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Einverständniserklärung:
Sie erklären sich einverstanden...
- Ihre Unterschrift zu Beginn der Therapie zu leisten.
- aktiv an der Therapie mitzuarbeiten, indem Sie an den regelmäßigen (Eltern-)Sitzungen aktiv teilnehmen und die Empfehlungen des Therapeutenteams umsetzen.
- dass NEXCORE berechtigt ist, mit den Ärzten und Therapeuten, bei denen Sie oder Ihr zu behandelndes Kind in Behandlung sind, sowie mit sonstigen Dritten (Kindertagesstätte, Schule, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, etc.) Kontakt aufzunehmen, um einen sachgerechten Austausch zu ermöglichen.
Terminabsage:
Jeder kann einmal verhindert sein. Wir versuchen Ihre Wünsche in der Termingestaltung zu berücksichtigen. Falls Sie einmal verhindert sein sollten, Ihren vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Wir führen unsere Firma im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass für Sie kaum Wartezeiten entstehen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit, etc.) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Da uns fixe Kosten für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen.
Patientenaufkärung:
Bei NEXCORE erfolgt die Aufklärung unserer Patienten gemäß § 630e BGB (Patientenrechtegesetz) vor Beginn jeder physiotherapeutischen oder ergotherapeutischen Behandlung. Wir informieren unsere Patienten umfassend, verständlich und rechtzeitig über die Art der geplanten Therapie, deren voraussichtlichen Umfang, die angewandten Methoden und Techniken, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie Behandlungsalternativen. Zudem klären wir über etwaige Kosten auf, insbesondere bei Selbstzahlerleistungen oder privatärztlichen Abrechnungen, um volle Transparenz zu gewährleisten. Unsere Therapeuten stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie fundiert und mit Vertrauen in die Behandlung einwilligen können.
Honorarvereinbarung:
Das größte Problem im Gesundheitswesen und in der Medizin ist der Zeitmangel. Das ist leider auch in der Physiotherapie nicht anders. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem die Krankenkassen 15 Minuten Therapiezeit und 5 Minuten Dokumentations- und Organisationszeit pro Termin vorschreiben. Mehr Zeit führt zu besserer Behandlungsqualität und besseren Therapieergebnissen.
Um den Zeitengpass zu lösen und damit Ihr Therapieergebnis maßgeblich zu verbessern, haben wir uns dazu entschieden bei allen Kunden, welche privat- und beihilfeversichert sind, die Therapiedauer standardmäßig auf 30 Minuten zu erhöhen. Dies führt logischerweise dazu, dass wir unsere Honorare für unsere Dienstleistung in der Physiotherapie entsprechend angepasst haben.
Der Gesetzgeber ermöglicht es uns in Deutschland bei der Verrechnung von Privatterminen über Zeit und Preis der erbrachten Dienstleistung selbst zu bestimmen. Es ist gesetzlich erlaubt, den 1,8- bis maximal 2,3-fachen Betrag abzurechnen für eine Leistung, die sich nicht unterscheidet von einer Leistung für gesetzlich Versicherte. Mit der Erhöhung der Therapiezeit haben wir uns dazu entschieden, einen ca. 1,8-fachen Betrag festzulegen. Hierfür bieten wir Ihnen allerdings auch eine 2-fache Leistung an: 30 anstatt 15 Minuten Therapiezeit.
Folgende Preise hantieren wir für Beihilfe- und Privatversicherten in der Physiotherapie:
Krankengymnastik (KG) - 30 Minuten: 50,00€
Krankengymnastik zentrales Nervensystem (KG-ZNS) - 30 Minuten: 60€
Krankengymnastik am Gerät (KGG) - 60 Minuten: 80,00€
Manuelle Therapie (MT) - 30 Minuten: 60,00€
Manuelle Lymphdrainage - 30 Minuten: 45,00€
Manuelle Lymphdrainage - 45 Minuten: 67,50€
Manuelle Lymphdrainage (MLD) - 60 Minuten: 90,00€
Fahrzeit Hausbesuch - 20 Minuten: 22,50€
Durch die Bestätigung unserer AGBs gelten unsere Honorarsätze als vereinbart und sind durch den Kunden / Versicherten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.
AGB - Beihilfe
Pünktlichkeit:
Bitte kommen Sie rechtzeitig (optimalerweise 10 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Einverständniserklärung:
- Sie erklären sich einverstanden...
Ihre Unterschrift zu Beginn der Therapie zu leisten. - aktiv an der Therapie mitzuarbeiten, indem Sie an den regelmäßigen (Eltern-)Sitzungen aktiv teilnehmen und die Empfehlungen des Therapeutenteams umsetzen.
- dass NEXCORE berechtigt ist, mit den Ärzten und Therapeuten, bei denen Sie oder Ihr zu behandelndes Kind in Behandlung sind, sowie mit sonstigen Dritten (Kindertagesstätte, Schule, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, etc.) Kontakt aufzunehmen, um einen sachgerechten Austausch zu ermöglichen.
Terminabsage:
Jeder kann einmal verhindert sein. Wir versuchen Ihre Wünsche in der Termingestaltung zu berücksichtigen. Falls Sie einmal verhindert sein sollten, Ihren vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Wir führen unsere Firma im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass für Sie kaum Wartezeiten entstehen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit, etc.) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Da uns fixe Kosten für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen.
Patientenaufklärung:
Bei NEXCORE erfolgt die Aufklärung unserer Patienten gemäß § 630e BGB (Patientenrechtegesetz) vor Beginn jeder physiotherapeutischen oder ergotherapeutischen Behandlung. Wir informieren unsere Patienten umfassend, verständlich und rechtzeitig über die Art der geplanten Therapie, deren voraussichtlichen Umfang, die angewandten Methoden und Techniken, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie Behandlungsalternativen. Zudem klären wir über etwaige Kosten auf, insbesondere bei Selbstzahlerleistungen oder privatärztlichen Abrechnungen, um volle Transparenz zu gewährleisten. Unsere Therapeuten stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie fundiert und mit Vertrauen in die Behandlung einwilligen können.
Honorarvereinbarung:
Das größte Problem im Gesundheitswesen und in der Medizin ist der Zeitmangel. Das ist leider auch in der Physiotherapie nicht anders. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem die Krankenkassen 15 Minuten Therapiezeit und 5 Minuten Dokumentations- und Organisationszeit pro Termin vorschreiben. Mehr Zeit führt zu besserer Behandlungsqualität und besseren Therapieergebnissen.
Um den Zeitengpass zu lösen und damit Ihr Therapieergebnis maßgeblich zu verbessern, haben wir uns dazu entschieden bei allen Kunden, welche privat- und beihilfeversichert sind, die Therapiedauer standardmäßig auf 30 Minuten zu erhöhen. Dies führt logischerweise dazu, dass wir unsere Honorare für unsere Dienstleistung in der Physiotherapie entsprechend angepasst haben.
Der Gesetzgeber ermöglicht es uns in Deutschland bei der Verrechnung von Privatterminen über Zeit und Preis der erbrachten Dienstleistung selbst zu bestimmen. Es ist gesetzlich erlaubt, den 1,8- bis maximal 2,3-fachen Betrag abzurechnen für eine Leistung, die sich nicht unterscheidet von einer Leistung für gesetzlich Versicherte. Mit der Erhöhung der Therapiezeit haben wir uns dazu entschieden, einen ca. 1,8-fachen Betrag festzulegen. Hierfür bieten wir Ihnen allerdings auch eine 2-fache Leistung an: 30 anstatt 15 Minuten Therapiezeit.
Folgende Preise hantieren wir für Beihilfe- und Privatversicherten in der Physiotherapie:
Krankengymnastik (KG) - 30 Minuten: 50,00€
Krankengymnastik zentrales Nervensystem (KG-ZNS) - 30 Minuten: 60€
Krankengymnastik am Gerät (KGG) - 60 Minuten: 80,00€
Manuelle Therapie (MT) - 30 Minuten: 60,00€
Manuelle Lymphdrainage - 30 Minuten: 45,00€
Manuelle Lymphdrainage - 45 Minuten: 67,50€
Manuelle Lymphdrainage (MLD) - 60 Minuten: 90,00€
Fahrzeit Hausbesuch - 20 Minuten: 22,50€
Durch die Bestätigung unserer AGBs gelten unsere Honorarsätze als vereinbart und sind durch den Kunden / Versicherten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.
